Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 1998 zu dem Abkommen vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1998 II S. 1571) wird bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 28 Abs. 2 sowie das dazugehörige Protokoll vom selben Tag am 11. November 1998 in Kraft treten.

Die Ratifikationsurkunden sind in Wilna am 12. Oktober 1998 ausgetauscht worden.

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