Kurzbeschreibung

Mit diesem Muster informiert der Vermieter den Mieter im Rahmen des Vertragsabschlusses über die Erhebung und Verwendung seiner Daten.

Datenerhebung

Bereits vor Abschluss des Mietvertrags erheben Vermieter persönliche Daten von Mietinteressenten, um eine Entscheidung über den Vertragsabschluss treffen zu können. Vermieter müssen ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung ihrer Fragen haben und sie dürfen auch nur solche Daten erheben, die für die Durchführung des Mietverhältnisses erforderlich sind.[1]

[1] Vgl. Orientierungshilfe zur "Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressentinnen" Version 0.6, BfDI v. 28.3.2018.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Datenschutzerklärung

1. Verantwortlichkeit

Die nachstehenden Datenschutzinformationen gelten für die Datenerhebung und -verarbeitung durch:

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(Vorname, Name, Straße, PLZ, Stadt, Telefon-/Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse des Vermieters)

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Art und Zweck der Datenverarbeitung, Verwendung der Daten

Zum Zwecke der Anbahnung, des Abschlusses sowie der Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses erhebe/n ich/wir die nachstehenden personenbezogenen Daten des Mieters:

Anrede, Vorname, Nachname, Post-/Wohnanschrift
Geburtsdatum und -ort
Personalausweis-/Reisepassnummer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde
E-Mail-Adresse/n, Telefonnummer/n, Mobilfunknummer/n, Faxnummer/n
Beruf und Einkommensverhältnisse
Bankverbindungsdaten (Kreditinstitut/Bank, Kontoinhaber, IBAN, BIC)
eröffnete und noch nicht abgeschlossene (Verbraucher-) Insolvenzverfahren
Anschrift und Lage sowie Größe und Zuschnitt der Wohnung einschließlich Nebenräumen und Gemeinschaftsflächen
Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
Höhe der Miete einschließlich etwaiger Zuschläge der Betriebskosten sowie der Kaution
Verbrauchsdaten und Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung
Daten über den Eingang von Mietzahlungen einschließlich Zuschlägen von Betriebskosten sowie der Kaution
Korrespondenz zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses
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Zum Zwecke der Weitergabe an Dritte aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden folgende Daten verarbeitet:

Anrede, Vorname, Nachname, Post-/Wohnanschrift
Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
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Sollte der Vermieter von Dritten Informationen über den Mieter oder im Haushalt des Mieters lebende Personen erhalten, kann der Vermieter je nach Sachlage und Beurteilung dieser Informationen neben den oben genannten Daten weitere Daten erheben.

Der Mieter erteilt dem Vermieter sein ausdrückliches Einverständnis zur Erhebung von Daten zum Energieverbrauch des Mieters, zu dessen Heiz- und Lüftungsverhalten sowie zur Innentemperatur der Mieträume, um z.B. Einwendungen und/oder Widersprüche des Mieters gegen Betriebskostenabrechnungen oder Mängelrügen bearbeiten und/oder die Wohnsituation des Mieters verbessern zu können.

Die Verarbeitung der genannten Daten des Mieters ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b, c, f DSGVO zu den genannten Zwecken und für die beidseitige Erfüllung der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Verpflichtungen erforderlich.

3. Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte

Die vom Mieter erhobenen Daten werden ausschließlich an die nachstehend genannten Dritten zu den für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des mit dem Mieter bestehenden Mietverhältnisses nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO erforderlichen Zwecken weitergegeben:

  • Mitarbeiter des Vermieters bzw. seiner Bevollmächtigten
  • Dritte, soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlich ist, bspw. Handwerker, Dienstleister oder Sachverständige sowie der jeweilige Gebäude- und Haftpflichtversicherer des Grundstücks/der Immobilie/der Wohnung und die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. deren Verwaltung und deren Mitarbeiter
  • öffentliche Dritte, bspw. zuständige Stellen zur Wohnungssicherung, die die Miete und/oder Kaution für den Mieter bezahlen, bezahlt haben oder bezahlen könnten oder die Schuldner beraten, in Bezug auf Informationen zu Zahlungsrückständen aus dem Mietverhältnis, Zah...

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