Das JStG 2022 ist ein Potpourri zahlreicher gesetzlicher Maßnahmen. Allein im parlamentarischen Verfahren wurde das Gesetz durch insgesamt 39 angenommene Änderungsanträge umgeschrieben, ergänzt und erweitert. Entsprechend differenziert fällt eine Würdigung von Ausmaß, Ausgestaltung und Wirkung der einzelnen Maßnahmen aus. Begrüßenswert ist z.B. das Bemühen, die ökologische Energiewende durch Abbau von bürokratischen Hürden zu unterstützen. Leider wirken die unterschiedlichen Maßnahmen hierzu im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht im Detail nicht abgestimmt und letztlich unvollständig. Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice-Pauschale berücksichtigen hingegen zeitnah die Realität der neuen Arbeitsformen. Ob die Verzichtsoption für geringwertige RAP in der steuerlichen Gewinnermittlung tatsächlich eine Vereinfachung oder lediglich ein bilanzsteuerliches Gestaltungsinstrument ist, muss die Praxis zeigen. Bei der Gas- und Wärmepreisbremse ist die Durchbrechung der allgemeinen Rechtssystematik zu bedauern. Diese sorgt für eine Vielzahl von Folgefragen und entsprechendem Aufwand für alle Beteiligten. Absehbar steht dem umstrittenen EU-EnergieKBG eine umfangreiche rechtliche Prüfung mit einhergehender Rechtsunsicherheit bevor. In all seinen Facetten wird das JStG 2022 damit Steuerpflichtige, Berater, Finanzverwaltung, Finanzgerichte und die Wissenschaft noch lange beschäftigen.

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