Yvonne Gallus, RAin[*]

Der Beitrag ergänzt den Aufsatz "Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht" aus Heft 9/2021 (ErbStB 2021, 285), nachdem die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben v. 6.8.2021 – IV C 4 - O 1000/19/10747:004 die Anpassung des Anwendungserlasses, zuletzt geändert am 28.1.2021, veröffentlicht hat. Der Beitrag berücksichtigt die neuen Erläuterungen der Finanzverwaltung. Einen Schwerpunkt bilden die Verwaltungsanweisungen zu dem durch das JStG 2020 implementierten Kooperations- und Haftungsprivilegs. Ebenfalls erfolgen Erläuterungen zu den neuen gemeinnützigen Zwecken sowie zu den Erleichterungen im Bereich der MitteIverwendungsgrundsätze. Die Neuerungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

[*] Yvonne Gallus ist als Rechtsanwältin bei c k s s Carlé Korn Stahl Strahl Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, tätig.

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