Begriff

Die GmbH ist eine selbstständige juristische Person mit eigenem Vermögen. Sie finanziert Ihre geschäftlichen Aktivitäten aus eigenen Mitteln (Eigenkapital wie dem Stammkapital oder aus Gewinn- oder Kapitalrücklagen), aus Fremdkapital wie Bankkrediten, aber auch aus Darlehen der Gesellschafter (Gesellschafterdarlehen). Umgekehrt kann die GmbH eigene Mittel einem Gesellschafter als Darlehen zur Verfügung stellen (Gesellschaftsdarlehen). Für solche Darlehen gelten steuerrechtlich die gleichen Anforderungen wie für Darlehen zwischen Dritten. Die Finanzbehörden achten dabei ganz besonders darauf, dass die Darlehensvereinbarungen diesem Drittvergleich genügen und die Darlehensgewährung tatsächlich wie vereinbart eingehalten wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 43a GmbHG.

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