Die unternehmerische Verantwortung bei der Beratung in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten liegt in der Rechtssicherheit, Zuverlässigkeit und strengen Vertraulichkeit. Kernprodukte sind die Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen, Einkommensteuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor Finanzämtern und Gerichten. Betriebswirtschaftliche Beratungen nehmen in der Umsatzstruktur eher eine untergeordnete Rolle ein.[1] Vertrauen ist dabei Geschäftsgrundlage.
"Gegenseitiges Vertrauen zwischen Kundschaft und Kanzlei ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit unerlässlich, da stets sensible Daten verarbeitet werden." [2]
Als Dienstleister im Dreieck zwischen Finanzbehörde und Auftraggeber sind Steuerberatungsgesellschaften sind sie an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Die elektronische Datenverarbeitung ermöglichte in den letzten Jahrzehnten den immer effizienteren Austausch der Informationen. Die Digitalisierung befördert diese Entwicklung.[3]
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