Entscheidungsstichwort (Thema)
Kontokorrentschulden als Dauerschulden
Leitsatz (redaktionell)
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein auf einen längeren Zeitraum feststellbarer Mindestbestand an Kontokorrentschulden als eine „nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals” und damit als Dauerschuld angesehen wird.
Normenkette
GewStG § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1
Verfahrensgang
BFH (Urteil vom 14.07.1965; Aktenzeichen I 49/63) |
Gründe
Das Bundesverfassungsgericht prüft gerichtliche Entscheidungen nicht in vollem Umfang. Im Verfassungsbeschwerdeverfahren erstreckt sich die Überprüfung lediglich dahin, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzt werden (§ 90 Abs. 1 BVerfGG).
Es ist nicht erkennbar, daß dem angefochtenen Urteil Verstöße dieser Art zugrunde liegen. Die Auffassung des Bundesfinanzhofs zur Auslegung der §§ 8 Nr. 1 und 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG ist jedenfalls nicht willkürlich. Es ist nicht sachfremd, wenn ein auf einen längeren Zeitraum feststellbarer Mindestbestand an Kontokorrentschulden als eine „nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals” angesehen wird.
Fundstellen
Dokument-Index HI1695249 |
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