Verfahrensgang

BFH (Entscheidung vom 08.10.1999; Aktenzeichen I S 2/99)

BFH (Beschluss vom 30.09.1999; Aktenzeichen VII S 4/99)

 

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1450362

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