Die Wahl zum Mitglied des Vorstandes kann ablehnen,
1. |
wer das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet hat; |
2. |
wer in den letzten vier Jahren Mitglied des Vorstandes gewesen ist; |
3. |
wer aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend die Tätigkeit im Vorstand nicht ordnungsgemäß ausüben kann. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen