Je nach Maßnahme kann man mit folgenden Darlehen planen:

 
Maßnahme Darlehensbetrag maximale Förderung
Nichtwohngebäude
Intensive Maßnahmen Neubau und Sanierung (NWG) 2.000 EUR/m2 Nettogrundfläche 10 Mio. EUR/Vorhaben
Energetische Fachplanung und Baubegleitung (NWG) Neubau und Sanierung 10 EUR/m2 Nettogrundfläche 40.000 EUR/Vorhaben
Nachhaltigkeitszertifizierung (NWG) 10 EUR/m2 Nettogrundfläche 40.000 EUR/Vorhaben
Wohngebäude
Investive Maßnahmen (WG):    

Neubau:

Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten ist die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten. Beim Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.
  120.000 EUR/WE

Sanierung:

Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen.
  120.000 EUR/WE

Sanierung zur EE-Klasse:

Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen.
  150.000 EUR/WE

Energetische Fachplanung und Baubegleitung (WG) Neubau und Sanierung:

Ein- und Zweifamilienhäuser
10.000 EUR/Vorhaben  

Energetische Fachplanung und Baubegleitung (WG) Neubau und Sanierung:

Mehrfamilienhäuser
4.000 EUR/WE 40.000 EUR/Vorhaben

Definition Wohneinheit

Wohneinheiten (WE) im Sinne dieses Programms sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen. Sie müssen über einen eigenen abschließbaren Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC verfügen.

100 %

Die vereinbarten Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt.

2.6.1 Steuerung der Mittelvergabe

Obligogrenzen

Damit möglichst viele Antragsteller von diesem Programm profitieren können, wurden im Rahmen der Steuerung des kommunalen Direktkreditgeschäfts folgende Obligogrenzen pro Darlehensnehmer festgelegt:

  • Städte und Gemeinden erhalten bis zu 1.000 EUR pro Einwohner
  • Gemeindeverbände und Landkreise bis zu 300 EUR pro Einwohner
  • unabhängig von der jeweiligen Einwohnerzahl jedoch mindestens 10 Mio. EUR.

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