Wohn- und Nichtwohngebäude

Dieses Programm fördert ausschließlich Wohn- und Nichtwohngebäude. Diese müssen nach ihrer Fertigstellung oder nach der Umsetzung aller energetischen Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Wird ein Gebäude zum Teil gewerblich genutzt, kann dieser Gebäudekomplex als separates Effizienzgebäude gefördert werden. Voraussetzung ist, dass dieser Gebäudekomplex gemäß den Grundsätzen für den Energieausweis[1] ein räumlich und funktional abgegrenztes, selbstständiges Gebäude bildet.

Um die Förderung beanspruchen zu können, müssen die Anforderungen des geltenden GEG eingehalten werden. Dies ist nur dann nicht gefordert, wenn in den Richtlinien zu diesem Programm und in den technischen Mindestanforderungen nichts anderes geregelt ist.

 
Wichtig

Keine mit Gas betriebene Wärmeerzeuger

Dieses Programm fördert nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien. Nicht gefördert werden

  • gasbetriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) und die
  • zugehörigen Umfeldmaßnahmen (z. B. deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine).

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