Überblick

Mit diesem Programm setzt die Bundesregierung einen Teil der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK um. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland. Dies soll u. a. durch zinsgünstige Kredite geschehen. Einen zusätzlichen Anreiz bieten die attraktiven Tilgungszuschüsse aus Mitteln des BMWK. Die Grundlage für die Förderung ist die am 1.2.2022 in Kraft getretene Richtlinie für die "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude" (BEG NWG) vom 7.12.2021 und die am 28.7.2022 in Kraft getretene Änderungsbekanntmachung zu den Richtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) vom 21.7.2022. Hierzu gehören die Anlagen zu "Technische Mindestanforderungen". Die aktuelle Fassung der o. g. Richtlinie sowie die Änderungsbekanntmachung zu den Richtlinien kann auf der Homepage der KfW aufgerufen werden.

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