Aufgrund des am 7.7.2011 vom Bundestag verabschiedeten "Gesetz zur Änderung des "[1] ist aufgehoben worden. Das Gesetz ist am 27. 10. 2011 in Kraft getreten[2], so dass die Rechtsbeschwerde in Insolvenzsachen grundsätzlich nur noch dann zulässig ist, sofern diese vom Beschwerdegericht gem. i.Vm. zugelassen wird. Die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gegen Entscheidungen der Beschwerdegerichte in Insolvenzsachen ist somit abgeschafft.

Nach der Begründung des Gesetzgebers ist davon auszugehen, dass die Insolvenzordnung nach zehn Jahren durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend konturiert ist, dass es auf dem Gebiet Klarheit gibt und es kein praktisches Bedürfnis für die bisherige zulassungsfreie Rechtsbeschwerde mehr gibt.[3] Die Aufhebung soll damit auch der Entlastung insbesondere des für das Insolvenzrechts zuständigen IX. Zivilsenats sorgen, der seit Jahren mit diesen Rechtsbeschwerden stark belastet ist.[4]

[1] Regierungsentwurf, BT-Drs. 17/5334.
[2] BGBl. I, S. 2082.
[3] Vgl. Plenarprotokoll der 1. Beratung im Deutschen Bundestag, BT-PlPr. 17/102, S. 11741 [D].
[4] Regierungsentwurf, BT-Drs. 17/5334, S. 7.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge