Rn 7
Die Mitgliedstaaten können die obligatorische Eintragung in ihren Registern verlangen. Auf keinen Fall darf eine derartige obligatorische Eintragung eine Voraussetzung für die Anerkennung sein.[9] Die Nichterfüllung eines Eintragungserfordernisses kann jedoch eine Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters auslösen, wenn seine Untätigkeit eine vermeidbare Verringerung der Masse zur Folge hat.[10]
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