Rn 7

Die Mitgliedstaaten können die obligatorische Eintragung in ihren Registern verlangen. Auf keinen Fall darf eine derartige obligatorische Eintragung eine Voraussetzung für die Anerkennung sein.[9] Die Nichterfüllung eines Eintragungserfordernisses kann jedoch eine Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters auslösen, wenn seine Untätigkeit eine vermeidbare Verringerung der Masse zur Folge hat.[10]

[9] Virgos/Schmit, Erläuternder Bericht, 32 (96).
[10] Leible/Staudinger, KTS 2000, 533 (565).

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