Rn 24
Im Gegensatz dazu muss bei der Überschuldung auf den hinter der Niederlassung stehenden Rechtsträger abgestellt werden. Überschuldet kann nämlich immer nur der Rechtsträger sein.[26] Der Insolvenzgrund der Überschuldung lässt sich also nur feststellen, wenn weltweit die Aktiva und Passiva betrachtet werden.[27]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen