Rn 23

Die Zustellung erfolgt ohne Einschränkung nach § 8 durch die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts. Anders als bei der Zustellung des Schuldenbereinigungsplans (§ 307 Abs. 1 Satz 3) kann die Zustellung des Feststellungsbeschlusses auch durch Aufgabe zur Post erfolgen.[61] Gegenstand der Zustellung sind Ausfertigungen des Schuldenbereinigungsplans und des Feststellungsbeschlusses. Beide zusammen bilden den Vollstreckungstitel.[62] Eine Ausfertigung ist eine beglaubigte Abschrift der Urschrift (§ 49 Abs. 2 BeurkG), welche angibt, die Urschrift richtig wiederzugeben und die dazu bestimmt ist, die Urschrift im Rechtsverkehr zu vertreten (§ 47 BeurkG). Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle erteilt nach bewirkter Zustellung die Vollstreckungsklausel zu den Ausfertigungen (§ 4 InsO, §§ 795 Satz 1, 724 Abs. 2 ZPO).[63] Liegen die Voraussetzungen der §§ 726 ff. ZPO vor, ist der Rechtspfleger funktional zuständig.[64]

[61] HambKomm-Ritter, § 308 Rn. 6.
[63] HK-Waltenberger, § 308 Rn. 7; MünchKomm-Vuia, § 308 Rn. 10.
[64] Uhlenbruck-Sternal, § 308 Rn. 18.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge