Rn 11

Unterbleibt die Erfüllung der Vorleistungen oder anderer im Plan festgelegter Maßnahmen auch während der Nachfrist, verstreicht diese mithin fruchtlos, hat das Insolvenzgericht die Bestätigung des Plans von Amts wegen zu unterlassen (§ 249 Satz 2).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge