Rn 3c

Nicht nur die Fortsetzung der Verwertung/Verteilung kann die Durchführung des Plans gefährden. Auch der Beginn der Verwertung/Verteilung der Masse kann der Plandurchführung die Grundlage entziehen, weshalb auch er Anknüpfungspunkt für einen Aussetzungsantrag sein kann.[10]

[10] MünchKomm-Breuer, § 233 Rn. 8.

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