Rn 13
Die Vorschrift des § 223 kann nicht analog auf Aussonderungsberechtigte angewandt werden.[26] Sie gilt damit insbesondere nicht für den unter einfachem Eigentumsvorbehalt liefernden Verkäufer in der Insolvenz des Käufers[27] und den Leasinggeber. Von ihnen kann über einen Insolvenzplan kein Sanierungsbeitrag erzwungen werden.
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