Rn 4

Am Anfang des darstellenden Teils des Plans sollte der Planverfasser in einer Präambel das Planziel formulieren. Formulierungsbeispiel: Ziel des Insolvenzplans ist die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger, die nachhaltige Beseitigung des Insolvenzgrundes, eine dauerhafte Fortführung des Geschäftsbetriebes, die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und ein Erhalt von mindestens xy Arbeitsplätzen.[11]

[11] Siehe auch Musterformulierung bei Mohrbutter/Ringstmeier-Bähr/Landry, Kap. 14 Rn. 11.

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