Rn 19

Das Verfahren der Schlussverteilung ist in Anwendung der Vorschriften des

  • § 187 (Befriedigung der Insolvenzgläubiger),
  • § 188 (Verteilungsverzeichnis),
  • § 190 Abs. 1 und 3 (Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger),
  • § 191 Abs. 2 (Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen),
  • § 192 (nachträgliche Berücksichtigung),
  • § 193 (Änderung des Verteilungsverzeichnisses),
  • § 196 (Schlussverteilung),
  • § 197 (Schlusstermin),
  • § 198 (Hinterlegung zurückbehaltener Beträge) und
  • § 199 (Überschuss bei der Schlussverteilung)

durchzuführen. Die §§ 366, 367 BGB sind im Verteilungsverfahren auch dann nicht anzuwenden, wenn einem Insolvenzgläubiger mehrere Forderungen zustehen.[39]

 

Rn 20

Die Auszahlung erfolgt regelmäßig durch Überweisung, Scheck oder Postanweisung.[40] Es handelt sich gleichwohl um eine Holschuld,[41] mit den entsprechenden Folgen für den Gefahrübergang. Anders als bei späteren Nachtragsverteilungen sind bei der Schlussverteilung grundsätzlich auch kleinste Beträge auszuzahlen,[42] sofern Aufwand und Kosten nicht in krassem Missverhältnis zu den an die Gläubiger auszukehrenden Beträgen stehen. Dieser Fall tritt regelmäßig bezüglich der im Rahmen der Kontoschließung verbleibenden Minimalbeträge ein, hinsichtlich deren – wie in der Praxis bisher üblicherweise geschehen – der Verwalter im Schlusstermin zur weiteren Verwendung (z.B. Spende an gemeinnützige Organisation) ermächtigt werden sollte.

 

Rn 21

Nach Abschluss der Verteilung hat der Verwalter einen Schlussverteilungsbericht (sog. Schlussquittung) zu erstellen und dem Insolvenzgericht als Nachweis für die ordnungsgemäße Verteilung und Schließung der Konten einzureichen.[43]

[39] BGH ZIP 1985, 487 (490) [BGH 12.02.1985 - VI ZR 68/83].
[40] Kübler/Prütting-Holzer, § 196 Rn. 22.
[41] Hess/Weis/Wienberg-Weis, § 196 R. 24.
[42] Kübler/Prütting-Holzer, § 196 Rn. 23.
[43] Kübler/Prütting-Holzer, § 196 Rn. 24.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge