Rn 6

Der Klageantrag richtet sich bei einer Feststellungsklage des Gläubigers der bestrittenen Forderung auf "Feststellung der Forderung zur Tabelle".[3]

[3] OLGR Koblenz 2008, 610 = GmbHR 2008, 658 [OLG Koblenz 24.04.2008 - 5 U 1126/03].

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