Rn 6
Der Klageantrag richtet sich bei einer Feststellungsklage des Gläubigers der bestrittenen Forderung auf "Feststellung der Forderung zur Tabelle".[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen