Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25. Juni 2021 (BGBl. 2021 I, 3436) hat der deutsche Gesetzgeber eine umfassende Überarbeitung des Personengesellschaftsrechts beschlossen. Das Gesetz tritt – von wenigen Ausnahmen abgesehen (s. Art. 137 Satz 2 MoPeG) – zum 1.1.2024 in Kraft.

Während die Rechtsprechung die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) immer weiter den Personenhandelsgesellschaften (PHG) angenähert hatte (u. a. durch Anerkennung der Rechtsfähigkeit und Grundbuchfähigkeit einer GbR), blieben die gesetzlichen Grundlagen in wesentlichen Zügen unverändert. Mit dem MoPeG bezweckte der Gesetzgeber, die entstandene Lücke zwischen dem "gesprochenen Recht" und dem "geschriebenen Recht" zu schließen. Neben der Konsolidierung des Rechts der GbR soll das MoPeG eine Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, u. a. durch die Öffnung der PHG für Freie Berufe und die Einführung eines Beschlussmängelrechts für PHG, erreichen.

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