1Bier aus Drittländern oder[1] [Bis 31.10.2022: Drittländern und] Drittgebieten ist in den Fällen der Einfuhr[2] [Bis 31.10.2022: des § 18 Absatz 3 des Gesetzes] nach den Zollvorschriften mit den für die Besteuerung wesentlichen Merkmalen und nach dem Steuertarif anzumelden. 2Die Steuererklärung ist in der Zollanmeldung [Bis 31.10.2022: oder nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ] [3]abzugeben.

[1] Geändert durch Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24.10.2022. Anzuwenden ab 01.11.2022.
[2] Geändert durch Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24.10.2022. Anzuwenden ab 01.11.2022.
[3] Gestrichen durch Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24.10.2022. Anzuwenden bis 31.10.2022.

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