Orientierungssatz

Der typisch stille Gesellschafter einer GmbH in deren Konkurs gegenüber einer gegen ihn bestehenden Forderung der GmbH mit seinem Anspruch auf Rückzahlung der erbrachten Einlage aufrechnen, soweit nicht wegen besonderer Umstände die Einlage der Haftungsmasse der GmbH zuzurechnen ist (Abgrenzung BGH, 1981-02-09, II ZR 38/80, ZIP 1981, 734 und BGH, 1982-03-01, II ZR 23/81, BGHZ 83, 341).

 

Fundstellen

Haufe-Index 647946

NJW 1983, 1855

ZIP 1983, 561

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