Schlagwörter
Rückstellung, Handelsvertreter, Forderung, Provision, Außenprüfung, Aktivierung
Rechtsfrage (Thema)
1. Zu welchem Zeitpunkt sind Provisionsforderungen aus einer Tätigkeit als Versicherungsvermittler unter Beachtung des § 92 Abs. 4 HGB zu aktivieren?
2. Ist eine Forderung des Versicherungsvermittlers gegen den Versicherer auf Auszahlung weiterer (vorläufig einbehaltener) Provisionen in Höhe ihres Ist-Stands anzusetzen oder ist ein --tatsächlich nicht erreichter-- Soll-Bestand maßgeblich?
3. Hat der Kläger eine in einer früheren Außenprüfung vorgenommene gewinnerhöhende Nachaktivierung einer Forderung in seinen Steuerbilanzen nicht nachvollzogen, so dass in dieser Höhe nicht nochmals eine gewinnerhöhende Nachaktivierung vorgenommen werden darf?
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG §§ 4-5; HGB § 84 Abs. 1, § 92 Abs. 4
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches FG (Entscheidung vom 26.10.2021; Aktenzeichen 3 K 28/20) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen