Schlagwörter
Kapitaleinkünfte, Vermögensverwaltung, Fondsgesellschaft, Einkünfteverteilung, Tätigkeitsvergütung
Rechtsfrage (Thema)
Steuerliche Behandlung des Carried Interest bei einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft (Private Equity Fonds): Handelt es sich bei dem Carried Interest um einen originären Gewinnanteil, der Gegenleistung für den von den Initiatoren geleisteten Gesellschafterbeitrag ist, und ist daher die kapitaldisproportionale Ergebnisverteilung im Streitfall anzuerkennen? Findet die Umqualifizierung der Einkünfte gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG auf Gesellschafter- oder auf Gesellschaftsebene statt?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
EStG §§ 20, 18 Abs. 1 Nr. 4, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2
Verfahrensgang
FG München (Urteil vom 17.11.2020; Aktenzeichen 12 K 2334/18) |
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