Leitsatz (amtlich)

§ 68 FGO ist nicht auf den Fall anwendbar, daß die mit der Klage angefochtene verbindliche Zolltarifauskunft gemäß § 23 Abs. 3 ZG außer Kraft getreten ist und die OFD dem Kläger aufgrund eines neuen Antrages für dieselbe Ware eine neue verbindliche Tarifauskunft erteilt hat.

 

Normenkette

FGO § 68; ZG § 23 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 73271

BStBl II 1979, 777

BFHE 1979, 485

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