Leitsatz (amtlich)

Ein Grundstückserwerb ist auch dann gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen GrEStrukturG steuerfrei, wenn das auf dem erworbenen Grundstück stehende oder zu errichtende Gebäude nicht ausschließlich, sondern nur überwiegend betrieblichen Zwecken dienen und daneben als Wohnung des Betriebsinhabers verwendet werden soll.

 

Normenkette

Niedersächsisches GrEStStrukturG 1971 § 1 Abs. 1 Nr. 1

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 74111

BStBl II 1982, 30

BFHE 1981, 188

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