Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Begriff der ,,unbilligen Härte" i. S. von § 361 Abs. 2 AO 1977

 

Leitsatz (NV)

Eine ,,unbillige Härte" i. S. des § 361 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 ist im Falle der Zusammenveranlagung von Eheleuten nicht darin zu sehen, daß Einkommensteuerforderungen, die sich aus der Versagung eines beantragten Verlustausgleichs für die im Gewerbebetrieb des Ehemannes erzielten Verluste ergeben, im Verhältnis zwischen den Eheleuten allein die Ehefrau treffen, weil nur sie im maßgeblichen Veranlagungszeitraum positive Einkünfte erzielt hat.

 

Normenkette

AO 1977 § 361 Abs. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 19.11.1985 - VIII R 18/85 (NV); BFH/NV 1987, 277

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132180

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge