Entscheidungsstichwort (Thema)
Änderungsbescheid statt Errechnung der Steuerbeträge nach Art.3 § 4 VGFG-EntlG; Umfang der Gegenleistung bei Bauherrenmodellen und Erwerbermodellen
Leitsatz (NV)
1. Erläßt das FA nach Ergehen des FG-Urteils (echte) Änderungsbescheide statt entsprechend dem FG-Urteil die Beträge nach Art.3 § 4 VGFG-EntlG zu errechnen, so können diese Änderungsbescheide nach § 68 FGO im Revisionsverfahren zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden.
2. Die Bestimmung der Gegenleistung bei einem Bauherrenmodell und einem Erwerbermodell hat nicht notwendigerweise und schematisch nach denselben Kriterien zu erfolgen.
Normenkette
VGFG-EntlG Art.3 § 4; FGO § 68; GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 12.02.1992 - II R 16/91 (NV); BFH/NV 1993, 126
Fundstellen
Dokument-Index HI1132572 |
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