Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Revisionszulassung bei Fehlen von Klärungsfähigkeit und Klärungsbedarf

 

Leitsatz (NV)

1. Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn das Finanzgericht (FG) die Klage als unzulässig abgewiesen hat und die streitige Rechtsfrage die Begründetheit der Klage betrifft (BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1987 V B 152/87, BFHE 152, 40, BStBl II 1988, 286).

2. Die Frage, ob ein Steuerbescheid mit Rücksicht auf anhängige Verfassungsbeschwerden bezüglich einzelner Besteuerungsgrundlagen für vorläufig erklärt werden kann, ist mehrfach entschieden (BFH- Beschlüsse vom 14. Juni 1991 III R 86/89, BFH/NV 1992, 153; vom 9. August 1991 III R 48/90, BFH/NV 1992, 154) und im übrigen, weil § 165 der Abgabenordnung (AO 1977) in der ab 30. Dezember 1993 geltenden Fassung insoweit eine ausdrückliche Regelung trifft, nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; AO 1977 § 165

 

Fundstellen

Haufe-Index 420542

BFH/NV 1995, 948

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