Entscheidungsstichwort (Thema)

Begründungserfordernisse bei Behauptung eines Verstoßes gegen §96 FGO

 

Leitsatz (NV)

Wird mit einer NZB ein Verstoß gegen §96 FGO geltend gemacht, sind die übergangenen, nicht herangezogenen Akten, Aktenteile, Schriftsätze, Belege oder das entscheidungserhebliche Vorbringen unter Benennung der Schriftsätze (Datum, Blattzahl) genau anzugeben, und ferner die Schlußfolgerungen, die das FG daraus hätte ziehen müssen, und die Erheblichkeit des Fehlers darzulegen.

 

Normenkette

FGO § 56 Abs. 2, §§ 96, 115 Abs. 3 S. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 66843

BFH/NV 1998, 597

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