Entscheidungsstichwort (Thema)

Selbstwerbung von Holz: Zulassung der Revision

 

Leitsatz (NV)

Die Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der sog. Selbstwerbung von Holz eine sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz) vorliegt, hat grundsätzliche Bedeutung.

 

Normenkette

UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9 S. 1, Abs. 12 S. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Gründe

Die Zulassung beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung. Sie erfolgt zur Klärung der Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der sog. Selbstwerbung von Holz eine sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz) vorliegt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 929060

BFH/NV 2003, 831

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