Entscheidungsstichwort (Thema)

NZB gegen FG-Urteil mit doppelter Begründung

 

Leitsatz (NV)

Hat das FG seine Entscheidung doppelt begründet, so kann eine Zulassung nur erreicht werden, wenn für beide entscheidungserheblichen Gründe ein Zulassungsgrund gegeben ist (vgl. BFH vom 2. Mai 1979 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524). Liegt für eine der die Entscheidung tragenden Begründung kein Zulassungsgrund vor, kommt es auf die Frage, ob für die zweite Begründung ein Zulassungsgrund besteht, nicht mehr an.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 3

 

Fundstellen

BFH/NV 1992, 175

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