Entscheidungsstichwort (Thema)
Abweichung der Vorentscheidung von einem Urteil des EuGH
Leitsatz (NV)
Die behauptete Abweichung der Vorentscheidung von einem Urteil des EuGH kann -- bei hinreichender Darlegung eines Zulassungsgrundes -- nur die Zulassung der Revision nach §115 Abs. 2 Nr. 1 FGO eröffnen (vgl. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., §115 Anm. 19).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 66779 |
BFH/NV 1998, 56 |
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