Entscheidungsstichwort (Thema)

Entscheidung ohne Begründung nach Art. 1 Nr. 6 BFHEntlG

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Beschluß ergeht nach Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 

Verfahrensgang

Hessisches FG (Urteil vom 19.08.1997; Aktenzeichen 11 K 4490/96)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 01.12.2000; Aktenzeichen 2 BvR 207/00)

 

Gründe

Der Beschluß ergeht nach Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1934955

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