Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässige Gegenvorstellung
Leitsatz (NV)
1. Einen Rechtsbehelf der Gegenvorstellung sieht die FGO nicht vor.
2. Es bleibt offen, ob eine Gegenvorstellung zulässig ist, wenn eine offenkundige Verletzung des rechtlichen Gehörs oder ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters substantiiert dargetan wird; ferner, ob eine Gegenvorstellung allein durch Übersendung der Abschrift einer Verfassungsbeschwerde ausreichend begründet werden könnte.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 11.09.1996 - III B 173/93 (NV); BFH/NV 1997, 242
Fundstellen
Dokument-Index HI1132903 |
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