Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

 

Leitsatz (NV)

Für die nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderliche Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache genügt nicht der Hinweis, daß die aufgeworfene Rechtsfrage für eine größere Zahl von Fällen von Bedeutung sei; denn hieraus ergibt sich nicht, daß die Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG

 

Fundstellen

BFH/NV 1992, 320

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