Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Aussetzung der Vollziehung bei Bestandskraft des Steuerbescheides

 

Leitsatz (NV)

Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides setzt als vorläufige Maßnahme voraus, daß der betreffende Steuerbescheid in einem Hauptverfahren noch abgeändert oder aufgehoben werden kann.

 

Normenkette

FGO § 69 Abs. 3

 

Fundstellen

BFH/NV 1989, 642

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