Entscheidungsstichwort (Thema)

Beiladung des Konkursverwalters des Inhabers des Handelsgeschäfts bei Klage des atypisch stillen Gesellschafters gegen negativen Gewinnfeststellungsbescheid

 

Leitsatz (NV)

  1. Im Klageverfahren gegen eine Hinzuziehung nach § 360 Abs. 3 AO 1977 ist die Beiladung des Hinzugezogenen wenn nicht geboten, so doch zumindest nicht ermessensfehlerhaft.
  2. Klagt ein atypisch stiller Gesellschafter gegen einen negativen Gewinnfeststellungsbescheid, ist der Inhaber des Handelsgeschäfts notwendig beizuladen. Ist der Inhaber des Handelsgeschäfts in Konkurs geraten, ist der Konkursverwalter notwendig beizuladen.
 

Normenkette

AO 1977 § 360 Abs. 3; FGO § 48 Abs. 1-2, § 60 Abs. 1, 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 05.07.2002 - IV B 70/02 (NV); BFH/NV 2002, 1477

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133356

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