Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Beschwerde gegen Entscheidung, mit der FG vollmachtlosem Vertreter die Kosten des Verfahrens auferlegt hat

 

Leitsatz (NV)

1. Nach Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Entlastung des BFH ist gegen eine Entscheidung des FG in Streitigkeiten über Kosten die Beschwerde nicht gegeben.

2. Dies gilt inbesondere für eine Kostenentscheidung, mit der das FG jemandem die Kosten des Verfahrens auferlegt hat, weil er als vollmachtloser Vertreter tätig geworden ist (Anschluß an BFH-Beschluß vom 11. 11. 1981 I B 37/81 BFHE 134, 401, BStBl II 1982, 167).

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 4

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 416929

BFH/NV 1991, 53

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