Kurzbeschreibung

Musterbetriebsvereinbarung zur Regelung von bezahlten Freistellungen der Arbeitnehmer zu besonderen Anlässen, wie z. B. Eheschließung, Umzug oder dem Tod von nahen Angehörigen.

Vorbemerkung

Anders als bei den anderen Mitbestimmungstatbeständen des § 87 Abs. 1 BetrVG besteht das Mitbestimmungsrecht in Bezug auf den Regelungsgegenstand Urlaub aus 2 Komponenten. Erstens ist die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und die Aufstellung eines Urlaubsplans anhand abstrakter Kriterien mitbestimmungspflichtig. Zweitens bedarf die Urlaubsgewährung in jedem Einzelfall der Zustimmung des Betriebsrats, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine einvernehmliche Einigung über die Lage des Urlaubs zustande kommt.

In der Regel verteilt eine Betriebsvereinbarung lediglich den aufgrund anderer Rechtsgrundlage bestehenden Urlaubsanspruch. Aber durch eine Betriebsvereinbarung können Urlaubsansprüche auch erweitert werden. Dies ist dann jedoch ein freiwilliger Regelungsgegenstand.

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Gewährung von Sonderurlaub in Form von Freistellungen für besondere Anlässe und legt sowohl die Anspruchsvoraussetzungen als auch die zeitliche Lage der Freistellungen fest.

Betriebsvereinbarung Freistellung zu besonderen Anlässen

Zwischen

..............................

[Name und Adresse],

..............................

vertreten durch

..............................

[Name des Vertretungsberechtigten],

– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –
und

..............................

[Name und Adresse des Betriebsrats]

vertreten durch den/die Betriebsratsvorsitzende(n), Herrn/Frau [Name],

..............................

– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –

Präambel

Mit dieser Betriebsvereinbarung treffen die Betriebsparteien Regelungen, mit deren Hilfe Mitarbeitern aufgrund unterschiedlicher persönlicher Bedürfnisse und privater Lebensumstände, die sich auch aus § 616 BGB ergeben können, Freistellungen unter Fortzahlung der Vergütung gewährt werden können.[1]

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb [...] tätigen Mitarbeiter.

VARIANTE zur Beschränkung auf einzelne Bereiche

Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für die Mitarbeiter in den Abteilungen […].

Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.[2]

§ 2 Freistellungen

Den Mitarbeitern wird unter Fortzahlung der Vergütung im unmittelbaren Zusammenhang mit folgenden Ereignissen eine Freistellung im angegebenen Umfang gewährt:

  1. Eheschließung des Mitarbeiters: 2 Tage.
  2. Silberne Hochzeit des Mitarbeiters: 1 Tag.
  3. Bei Niederkunft des Ehepartners[3] sowie Geburt des eigenen Kindes des Mitarbeiters: 1 Tag.
  4. Umzug des Mitarbeiters, unabhängig davon, ob dieser dienstlich oder privat veranlasst ist: 1 Tag.

    VARIANTE

    Wohnungswechsel mit eigenem Hausstand, jedoch nur im Zeitabstand von 3 Jahren oder wenn die Arbeitgeberin den Wohnungswechsel verlangt: 1 Tag.

    VARIANTE

    • Innerhalb eines Radius von 25 km zum vorherigen Wohnort: 1 Tag;
    • innerhalb eines Radius von 100 km zum vorherigen Wohnort: 2 Tage;
    • bei einem Wohnungswechsel außerhalb eines Radius von 100 km: 3 Tage.
  5. Bei Teilnahme an der Trauung oder Hochzeitsfeier des Kindes: 1 Tag.

    VARIANTE

    Bei Teilnahme an der Trauung oder Hochzeitsfeier des Kindes, des Kindes des (nichtehelichen) Lebensgefährten bzw. Lebenspartners oder des Adoptiv-, Pflege- und Stiefkindes, sofern zu diesem eine familienartige, auf Dauer gerichtete Bindung besteht, an diesem Tag: 1 Tag.

  6. Goldene Hochzeit der Eltern des Mitarbeiters: 1 Tag.
  7. Erstkommunion oder Konfirmation des Kindes: 1 Tag.
  8. Beim Tod des Ehegatten oder des (nichtehelichen) Lebensgefährten bzw. Lebenspartners oder des Kindes: 3 Tage.

    VARIANTE

    Beim Tod des Ehegatten, des (nichtehelichen) Lebensgefährten bzw. Lebenspartners oder des Kindes, des Kindes des (nichtehelichen) Lebensgefährten bzw. Lebenspartners sowie des Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkindes, sofern zu diesem eine familienartige, auf Dauer gerichtete Bindung besteht: 3 Tage.

  9. Beim Tod von Eltern, Stiefeltern oder Schwiegereltern: 2 Tage.
  10. Beim Tod von Geschwistern oder Schwiegerkindern: 1 Tag.
  11. Beim Tod von sonstigen nahen Angehörigen gemäß § 7 Abs. 3 PflegeZG[4], soweit sie mit dem Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebten: 1 Tag.
  12. Bei 10-jähriger Betriebszugehörigkeit: 1 Tag.
  13. Bei 25-jähriger Betriebszugehörigkeit: 2 Tage.
  14. Bei 35-jähriger Betriebszugehörigkeit: 3 Tage.

§ 3 Antrag und Bewilligung

  1. Die Beantragung und Bewilligung der Freistellung richten sich nach der Betriebsvereinbarung zu den Urlaubsgrundsätzen.
  2. Zur Beantragung der Freistellung ist das Formular [Antrag auf Freistellung] zu verwenden.
  3. Entsprechende Dokumente sind nachzureichen.

§ 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  1. Hinsichtlich der Einführung einer Regelung zu bezahlten Freistellungen im Rahmen des hier Vereinbarten hat der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht ausgeübt.
  2. Abweichungen von dieser Betriebsvereinbarung bedürfen stets des Einvernehmens beider Betriebsparteien.

§ 5 Anlage

  1. Zu dieser Betriebsvereinbarung vereinbaren die Betriebsparteien folge...

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