OFD Düsseldorf, 12.8.2004, S 2177 - 16 - St 13 - K/S 2242 A - St 13

Hiermit wird die dritte Fassung des Leitfadens für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften bekannt gegeben.

Der Leitfaden berücksichtigt nunmehr die Änderungen durch das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl 2000 I S. 1433); zu den durch das sog. Korb II-Gesetz erforderlichen Anpassungen ergeht eine separate Kurzinformation.

Es bestehen keine Bedenken, die dritte überarbeitete Fassung des Leitfadens bereits bei Bewertungsstichtagen ab dem 1.1.2000 anzuwenden.

Für Altfälle mit Bewertungsstichtagen bis zum 31.12.1999 sollte weiterhin auf die vorhergehende zweite Fassung des Leitfadens zurückgegriffen werden.

Zukünftig sollte zur Wertermittlung das Ertragswertverfahren herangezogen werden; die betragsmäßige Untergrenze der Wertermittlung bildet weiterhin der nach dem Substanzwertverfahren ermittelte Wert. Der Leitfaden steht damit überwiegend im Einklang mit dem IDW Standard IDW S l (Fundstelle WPg 2000, 825 ff.), der auch von Wirtschaftsprüfern zur Unternehmensbewertung herangezogen wird. Die Wertermittlungen nach dem modifizierten Stuttgarter Verfahren sowie nach der Mittelwertmethode sind im Leitfaden nicht mehr dargestellt.

In der Neuauflage sind auch die Änderungen der Bewertungsmethodik dargestellt, die durch die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens erforderlich wurden. So sind neben der betrieblichen Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auch die Ertragsteuern der Anteilseigner (ESt, ggf. KiSt und SolZ), die aufgrund des Eigentums am Unternehmen entstehen, entsprechend zu berücksichtigen.

Durch die Neufassung des § 3 Nr. 40 EStG werden die Erträge aus Dividenden und verzinslichen Wertpapieren steuerlich unterschiedlich behandelt. Bei einer Investitionsentscheidung wird der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung durch die Bewertung der Ertragsaussichten Rechnung getragen. Die Ertragsaussichten beim Kauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften werden denen einer anderen Anlageform gegenüber gestellt.

Diese Vergleichsbetrachtung wird bei der Anteilsbewertung wie folgt nachvollzogen: Bei der Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors wird die volle Ertragsteuerbelastung mit einem typisierenden Einkommensteuersatz i.H. vom 35 % berücksichtigt, bei der Ermittlung des Durchschnittsertrags (der bereits um die definitive Körperschaftsteuerbelastung gemindert ist) wird dagegen nur die halbe Ertragsteuerbelastung i.H. vom 17,5 % angesetzt.

Das Push-Mail zur Bekanntgabe dieser Verfügung sind die Anlagen 2, 3 und 4 des Leitfadens als rechnende Excel-Tabellen beigefügt.

Bewertung von
(Anteilen an) Kapitalgesellschaften
für ertragsteuerliche Zwecke
Leitfaden der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster
– 3., gründlich überarbeitete Fassung (Stand: September 2002) –
 

A. Allgemeines und Vorbemerkungen

 

1. Anlaß, Zweck und Anwendung dieses Leitfadens

Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ertragsteuerliche Zwecke erforderlich machen. Die ungeprüfte Übernahme zu hoher oder zu niedriger Unternehmenswerte kann je nach Interessenlage zu endgültigen Steuerausfällen in beträchtlicher Höhe führen.

Aus diesem Grunde bedürfen durch den Steuerpflichtigen erklärte Unternehmenswerte i.d.R. einer Überprüfung. Ebenso besteht ein Bedürfnis nach einheitlichen Regeln für die Unternehmensbewertung, wenn eine solche durch den Steuerpflichtigen nicht durchgeführt bzw. ein Unternehmenswert nicht erklärt wurde und daher eine eigene steuerliche Bewertung durch die Veranlagungs / Betriebsprüfungsstelle erforderlich wird.

Dieser Leitfaden soll für diese Fälle eine Arbeitshilfe bieten und gleichzeitig die einheitliche Durchführung von Bewertungen dieser Art fördern.

Die vorliegende 3. Fassung berücksichtigt die Änderungen durch das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl 2000 I S. 1433). Es bestehen keine Bedenken, sie bereits bei Bewertungsstichtagen ab dem 1.1.2000 anzuwenden. Für Altfälle mit Bewertungsstichtagen bis zum 31.12.1999 sollte weiterhin auf die vorhergehende 2. Fassung des Leitfadens zurückgegriffen werden.

 

2. Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften – Bewertungsmaßstab

 

2.1 Bewertungsanlässe

Es existiert eine große Vielzahl von Anlässen, die steuerlich eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften notwendig machen. Die wichtigsten Fälle, in denen dies erforderlich wird, sind in der Anlage 1 aufgeführt, wobei die Aufzählung nicht abschließend oder vollständig ist. Die Fälle sind dort nach den verschiedenen steuerlichen Bewertungsmaßstäben zusammengestellt (vgl. 2.2/2.3).

 

2.2 Bewertungsmaßstab

Für die steuerliche Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften kommen neben den Anschaffungskosten als Bewertungsmaßstäbe der gemeine Wert, der Teilwert und der Fremdvergleich...

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