Häufig ergibt sich ein Beratungsbedarf aus der Buchhaltung bzw. der BWA des Mandanten. Der Steuerberater kann bei Auftreten der folgenden Probleme geeignete Maßnahmen vorschlagen:
Ertragsprobleme
- rückläufige Umsätze
- rückläufige Gewinne
- Verluste
→ Maßnahmen zur Umsatzsteigerung und Kostensenkung anbieten
Finanzierungs-/Liquiditätsprobleme
- Steigende Verschuldung
- Ständig ausgeschöpfter Kontokorrentkredit
- ungenehmigte Überziehungen
- Mahnungen (z. B. von Lieferanten)
- Späte/verspätete Bezahlung von Eingangsrechnungen (ohne Skonto) oder von Löhnen und Gehältern
- Rückgabe von Überweisungen/Lastschriften
→ Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung und Liquidität anbieten
Schlechte Kennzahlen (z. B. Umsatz-/Kostenstruktur, Umsatzrendite usw.)
- im Vorjahresvergleich
- im Branchenvergleich
→ Maßnahmen zur Verbesserung anbieten
Steigender Forderungsbestand (bei gleichbleibendem Umsatz)
→ Maßnahmen zur Verbesserung des Forderungsmanagements und Mahnwesens anbieten
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