BMF, 14.3.2012, IV C 3 - S 2257-b/11/10003
Bezug: BMF-Schreiben vom 11.11.2004, IV C 3 – S 2257b – 47/04; BStBl 2004 I S. 1061
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 11.11.2004 (IV C 3 – S 2257b – 47/04; BStBl 2004 I S. 1061) unter Tz. 3 um folgenden Satz ergänzt:
„Führt die Aufteilung nach dem beitragsproportionalen Verfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, hat die Versorgungseinrichtung auf Verlangen des Leistungsempfängers die Aufteilung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durchzuführen.” |
Die Ergänzung des BMF-Schreibens ist von den betrieblichen Versorgungseinrichtungen für Mitteilungen anzuwenden, die erstmals nach dem 31.12.2012 ausgestellt werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2012, 311
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