Leitsatz

Aussetzung der Vollziehung eines Sammelauskunftsersuchens zur Aufdeckung und Ermittlung privater Wertpapiergeschäfte

 

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 16. 7. 2002 (BFH, Beschluss v. 16.7.2002, IX R 62/99, BStBl 2003 II S. 74) hat der BFH verfassungsmäßige Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte geäußert und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Er stützt seine Bedenken insbesondere auf die bestehenden strukturellen Vollzugsdefizite, wonach die Finanzverwaltung auf der Grundlage der derzeitigen Gesetzesnormen nicht in der Lage ist, die gleichmäßige Besteuerung derartiger Gewinne zu gewährleisten. Hieran anknüpfend hat nun das FG Münster für ein Sammelauskunftsersuchen, das das Finanzamt an ein Kreditinstitut zwecks Aufdeckung und Ermittlung noch unbekannter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gerichtet hatte, Aussetzung der Vollziehung gewährt.

 

Entscheidung

Nach Auffassung des Gerichts ergeben sich die für eine Aussetzung erforderlichen ernsthaften Zweifel bereits aus den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Besteuerung derartiger Veräußerungsgewinne, die zwingend auch auf die Frage der Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen durchschlagen, sofern diese der Aufdeckung und Ermittlung noch unbekannter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften dienen sollen. Denn eine Maßnahme, die Grundlage der verfassungsrechtlich bedenklichen Besteuerung ist, unterliegt den gleichen rechtlichen Bedenken wie die Besteuerung selbst.

 

Hinweis

Das Gericht machte deutlich, dass es nicht angehen kann, bestehende Vollzugsdefizite durch eine großzügige Handhabung der vom Gesetzgeber bereit gestellten Instrumentarien auszugleichen. Vielmehr ist zunächst der Gesetzgeber gefordert, die Voraussetzungen für eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Besteuerung der Veräußerungsgewinne zu schaffen.

 

Link zur Entscheidung

FG Münster, Beschluss vom 04.03.2003, 11 V 6946/02 AO

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