Rz. 48
§ 404 AktG, § 151 GenG, § 315 UmwG und § 138 VAG sind aufgrund der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers in diesen Vorschriften subsidiär zu § 333 HGB. § 19 PublG ist lex specialis zu § 333 HGB.[1]
§ 119 WpHG steht zu § 333 HGB in Idealkonkurrenz, wenn die Geheimhaltungspflichtverletzung gleichzeitig als Grundlage eines verbotenen Geschäfts dient.[2] Ebenso besteht Idealkonkurrenz zu § 42 BDSG, soweit durch die Tatbegehung auch Daten natürlicher Personen (z. B. Personalakten oder Kundenlisten) offenbart werden.[3]
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