Rz. 30
Die Eintragungen in der Buchführung sind geordnet vorzunehmen;[1] geordnet bedeutet, dass der gesamte Buchungsstoff in journal- und kontenmäßiger Ordnung verfügbar ist.[2] Dies erfordert:
- die Einrichtung eines sachgerecht aufgebauten und funktionsfähigen internen Kontrollsystems, das die geordnete Erfassung, Kontierung und Buchung der Geschäftsvorfälle sicherstellt,
- die Anlage eines den Bedürfnissen des Kfm. entsprechenden Kontenplans (Kontenrahmens),
- die tatsächlich geordnete Erfassung der Geschäftsvorfälle unter Vergabe von Belegnummern.
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