Die Erstellung einer privaten Finanzplanung durch den Steuerberater ist grundsätzlich aufzugliedern in:

  • Darstellung der Situation: Status quo und logische Fortschreibung von Vermögen, Liquidität und Steuern
  • strategische Beratung

Letztlich ist die komplette Finanzplanung nichts anderes als die Zusammenführung der Einzelaspekte dieses Beratungsfeldes zu einem Gesamtbild. Die Beratungsansätze ergeben sich zum einen aus den hier bereits dargestellten Teilthemen als auch der Gesamtbetrachtung z. B. der Liquiditätsentwicklung.

Was bedeutet dies für die konkrete Tätigkeit des Steuerberaters?

Im ersten Schritt leistet der Steuerberater eine wesentliche Grundlage der privaten Vermögens- und Finanzplanung, wenn er sich auch in diesem Bereich auf das konzentriert, was seiner täglichen Arbeit und seiner ihm eigenen Kompetenz entspricht. In der nachgelagerten Tabelle sind Beispiele aus der täglichen Arbeit des Steuerberaters den Aspekten der Vermögens- und Finanzplanung gegenübergestellt.

 
Tätigkeit Betrieblicher Bereich Private Vermögens- und Finanzplanung
Datenerhebung Finanzbuchhaltungsdaten anhand der Mandantenbelege zusammenstellen und kontieren

Private Vermögens- und Finanzdaten sammeln aus:

  • Einkommensteuerakte,
  • Dauerakten,
  • Anforderung beim Mandanten;
  • aktuelle Werte von Banken und Versicherungen einholen
Datenerfassung
  • Belegerfassung in einem Finanzbuchhaltungsprogramm
  • soweit möglich: automatische Einspielung der Kontobewegungen
Erfassung der Daten in einer speziell auf Steuerberater zugeschnittenen Planungssoftware
Datenaufbereitung Komprimierung der Daten in eine aussagefähige BWA (monatlich, quartalsmäßig) und in Bilanz und GuV (jährlich) durch die eingesetzte Software Komprimierung der Daten in eine aussagefähige private Bilanz und eine private GuV durch die eingesetzte Software
Datenanalyse
  1. Aufbereitung und Besprechung des Informationsgehaltes im Rahmen einer Bilanzbesprechung
  2. Unternehmensplanung durch logische Fortschreibung der Werte für einen definierten Planungszeitraum
  1. Aufbereitung und Besprechung des Informationsgehaltes im Rahmen eines Strategiegespräches
  2. private Vermögens- und Finanzplanung durch logische Fortschreibung der Werte für einen definierten Planungszeitraum

Aus der konkreten Gegenüberstellung wird deutlich, dass der Steuerberater seine Tätigkeit nicht mit der Erstellung von Vermögens- und Finanzplanungen durch Finanzdienstleister vergleichen sollte. Vielmehr sollte er unter Berücksichtigung der Erwartungshaltung der Mandanten und seiner eigenen Kompetenz seine Tätigkeit in Analogie zur Erstellung von betrieblicher Bilanz und GuV begreifen.

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